Die Versicherung nutzen

Antworten auf deine Fragen

Du hast einen Schadensfall zu melden? Hier die FAQs!

 

Nein das geht nicht. Die Versicherung deckt keine Schäden die VOR Mitgliedsbeginn entstanden sind.

 

Sobald wir das Schadensformular mit allen benötigten Unterlagen haben, schicken wir dies umgehend an die Versicherung. Je nach Schadensart und -fall kann die Bearbeitung bei der Versicherung ein paar Tage in Anspruch nehmen. Wir setzen jedoch alles daran, ehest eine Schadensfallnummer zu erhalten.

Mit der Deckungszusage wird auch ein Ansprechpartner genannt. Bitte mit diesem Kontakt aufnehmen um das weitere Vorgehen besprechen.

 

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass die Versicherung ein Gutachten von einem Rechtsanwalt fordert, um die Rechtslage und das damit verbundene Risiko richtig einzuschätzen. Sollte dies der Fall sein, werden wir dich davon umgehend in Kenntnis setzen, da sich dadurch die Bearbeitungszeit verlängert. Aber keine Sorge, auch um die Rechtsexpertise brauchst du dich nicht kümmern – wir erledigen das für dich OHNE dass Kosten für dich entstehen. Wir holen uns von dir eine schriftliche Bestätigung, dass wir deinen Fall an einen unserer Anwälte weiterleiten dürfen. Dieser wird sich dann mit dir in Verbindung setzen, die Sachlage besprechen und uns dann das Gutachten übermitteln.

 

Bei grober Fahrlässigkeit oder mit Absicht herbeigeführten Schadensfällen jeglicher Art übernimmt keine Versicherung die Kosten. Auch dann nicht, wenn man meint, im Recht zu sein.

Schildere uns dein Anliegen. In vielen Fällen können wir dir direkt beantworten, ob dies versichert ist. Gegebenenfalls halten wir Rücksprache mit unseren Anwälten.

Ruhe bewahren und durchatmen. Wir haben für alles eine passende Lösung. Kontaktiere deinen privaten Versicherungsbetreuer oder schau deine Versicherungsunterlagen durch, ob du im privaten Umfang eine Deckung hast. Falls dies nicht der Fall ist, bieten wir dir eine kostenlose Erstberatung bei einem unserer Rechtsanwälte an. Dieser wird dir dann das weitere Vorgehen erklären.

Die Rechtsschutzversicherung deckt im Allgemeinen die Kosten eines Anwalts, der Euch gegenüber dem Arbeitgeber vertritt und für Euch Schadenersatz oder die Wiedereinstellung erstreitet.

Die Rechtsschutzversicherung deckt nicht den Schaden (Verdienstentgang) selbst. Den bekommt ihr nur ersetzt, wenn der Arbeitgeber nachgibt oder vom Gericht zu Schadenersatz verurteilt wird und auch zahlen kann (nicht insolvent ist).

Die Rechtsschutzversicherung deckt auch nicht die Kosten eines Anwalts, wenn die Sache aussichtslos ist. Also wer zum Beispiel notorisch blau gemacht hat und deswegen entlassen wurde, darf nicht hoffen, dass die Rechtsschutzversicherung ihm einen Anwalt zahlt um den Chef auch noch zu ärgern.

Hast du noch weitere Fragen, dann wende dich bitte an office@fan-oe.at